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Sie benötigen Unterstützung oder haben Fragen rund um die Hausverwaltung? Dann sind Sie hier richtig.
So beugen Sie Schäden in Ihrer Wohnung vor:
Praktische Tipps für Bewohner
Von Wasserleitungen bis Silikonfugen – mit unseren Hinweisen und praktischen Tipps für Bewohner wird für eine sichere und gesunde Wohnatmosphäre gesorgt.
- Wasserleitungen und -absperrungen...
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Häufig gestellte Fragen zum Hausverwaltungsservice
Es gibt einige Fragen, die immer wieder gestellt werden. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten darauf.
Was versteht man unter Hausgeld?
Hausgeld muss jeder Wohnungseigentümer bezahlen. Das sollte bereits vor einem Kauf mit eingeplant werden. Die Höhe des Hausgeldes wird von der Hausverwaltung in einem Wirtschaftsplan festgelegt, welcher durch die Eigentümergemeinschaft genehmigt / beschlossen wird.
Hierbei handelt es sich um eine Nebenkostenabschlagszahlung für den Eigentümer, welche neben den umlagefähigen Betriebskosten wie z.B. Heizung, Versicherungen, Hausmeister, etc. auch nicht umlagefähige Nebenkosten wie Rücklagenzufuhr, Hausverwaltung und Kontoführungsgebühren beinhaltet. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Abrechnung durch den zuständigen Verwalter. Überschüsse werden natürlich zurückerstattet, fehlende Beträge müssen entsprechend nachgezahlt werden.
Hierbei handelt es sich um eine Nebenkostenabschlagszahlung für den Eigentümer, welche neben den umlagefähigen Betriebskosten wie z.B. Heizung, Versicherungen, Hausmeister, etc. auch nicht umlagefähige Nebenkosten wie Rücklagenzufuhr, Hausverwaltung und Kontoführungsgebühren beinhaltet. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Abrechnung durch den zuständigen Verwalter. Überschüsse werden natürlich zurückerstattet, fehlende Beträge müssen entsprechend nachgezahlt werden.
Was ist der Zweck einer Eigentümerversammlung?
Normalerweise findet einmal im Jahr eine ordentliche Eigentümerversammlung statt. Hier treffen sich die einzelnen Eigentümer der verschiedenen Einheiten (Wohnungen, Gewerbe, Stellplätze) um die Wünsche und Willen der Eigentümergemeinschaft festzulegen.
Hierbei werden u.a. die Betriebskostenabrechnung und der Wirtschaftsplan beschlossen, der Verwalter entlastet und evtl. anfallende Instandhaltung- / Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen besprochen und beschlossen. Gibt es Neuigkeiten rund um die Anlage oder spezifische Gesetzesänderungen, werden die Eigentümer entsprechend informiert. In dringenden Angelegenheiten kann auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, um schnellstmöglich handeln zu können. Dies macht vor allem bei akuten Instandsetzungs- / haltungsmaßnahmen Sinn. Alle besprochenen / beschlossenen Punkte werden protokolliert,
Hierbei werden u.a. die Betriebskostenabrechnung und der Wirtschaftsplan beschlossen, der Verwalter entlastet und evtl. anfallende Instandhaltung- / Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen besprochen und beschlossen. Gibt es Neuigkeiten rund um die Anlage oder spezifische Gesetzesänderungen, werden die Eigentümer entsprechend informiert. In dringenden Angelegenheiten kann auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, um schnellstmöglich handeln zu können. Dies macht vor allem bei akuten Instandsetzungs- / haltungsmaßnahmen Sinn. Alle besprochenen / beschlossenen Punkte werden protokolliert,
Was sollte man tun, wenn man an der Eigentümerversammlung nicht teilnehmen kann?
Sollten Sie einmal verhindert sein und nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, regelt die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft eine Bevollmächtigung Dritter. In der Einladung zur Versammlung liegt bereits ein Vordruck bei, welcher in Textform bei der Verwaltung an die Hausverwaltung hinterlegt werden kann.
Wie kann ich einen Tagesordnungspunkt zur Eigentümerversammlung hinzufügen?
Um ein Thema auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu ergänzen, ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung zur Bestellung eines Tagesordnungspunktes notwendig. Gerne können Sie Ihr Anliegen vorab mit uns besprechen.
Was beinhaltet der Nachweis nach § 35a EstG?
Hier sind steuerlich anrechenbare Lohnleistungen, sogenannten haushaltsnahe Dienstleistungen, des vergangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesen. Diese sind je nach steuerlicher Zuordnung in bis zu vier verschiedene Gruppierungen zu unterscheiden. Als Eigennutzer können Sie diese Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben.
Wie wird die Abrechnung mit dem Mieter durchgeführt?
Auf der Betriebskostenabrechnung finden Sie auch eine Position, welche die gesetzlich umlagefähigen Betriebskosten beinhaltet. Auf unserer Abrechnung sind all diese Positionen mit der „Zwischensumme umlagefähig“ zusammengefasst. Diese Kosten können auf den Mieter umgelegt werden. Weiter muss beachtet werden, dass eventuell anfallende Gebühren wie z.B. Müll und Wasser bei Direktbezug durch den Eigentümer mit dem Mieter zusätzlich verrechnet werden können. Auch die Grundsteuer kann zeitanteilig vom Mieter verlangt werden. Beachten Sie, dass hierfür der abgeschlossene Mietvertrag ausschlaggebend ist.
Was ist zu beachten, wenn sich die Bankverbindung ändert?
Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig, sodass im Bedarfsfall ein neues Lastschriftmandat angelegt werden kann. Erlischt die hinterlegte Bankverbindung und das Hausgeld kann somit nicht mehr eingezogen werden, kommt es zu Mehrkosten, welche durch den Eigentümer zu tragen sind. Möchten Sie zukünftig das Hausgeld nicht mehr einziehen lassen, sondern selbst anweisen, informieren Sie uns bitte, dass der Einzug gelöscht wird.
Was sind Rücklagen und warum werden sie gebildet?
Jedes Haus benötigt nach der Zeit einen frischen Anstrich. Um Reparaturen bezahlen zu können, muss eine sogenannte Instandhaltungsrücklage gebildet werden. Hiervon werden Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten im gemeinschaftlichen Eigentum beglichen. Hierzu zählen z.B. die Heizungsanlage, die Fassade oder das Treppenhaus.
Je nach beschlossenem Verteilerschlüssel (in der Regel nach Miteigentumsanteilen) zahlt jeder Eigentümer regelmäßig seinen Anteil in das „große Sparschwein“ der Gemeinschaft.
Bei einem Wohnungsverkauf / Eigentumsübertragung geht die Einzelrücklage (Anteil der Wohnung) auf den neuen Eigentümer über. Diese kann nicht ausbezahlt werden.
Bei einem Wohnungsverkauf / Eigentumsübertragung geht die Einzelrücklage (Anteil der Wohnung) auf den neuen Eigentümer über. Diese kann nicht ausbezahlt werden.
Darf ich eigenständig Arbeiten am Gemeinschaftseigentum beauftragen?
Nein! Schäden oder Mängel am Gemeinschaftseigentum sind zwingend der Hausverwaltung zu melden. Wir kümmern uns unverzüglich darum und leiten die notwendigen Schritte unter Berücksichtigung evtl. Wartungsverträge und Gewährleistungsansprüche ein.
Sollte trotzdem selbst ein Handwerker beauftragt werden, gilt grundsätzlich „Auftraggeber zahlt“.
Sollte trotzdem selbst ein Handwerker beauftragt werden, gilt grundsätzlich „Auftraggeber zahlt“.
Wie kann ich mich um eine Wohnung bewerben?
Um sich für eine Wohnung zu bewerben, besuchen Sie bitte die Webseite unseres Vermietungspartners Alpina Immobilien GmbH und füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
Welche Aspekte sind bei der Mietzahlung wichtig?
Die Miete ist in der Regel im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monats fällig, soweit im Mietvertrag keine anderweitigen Regelungen getroffen sind. Bitte überweisen Sie den Betrag auf unser angegebenes Konto oder nutzen Sie das Lastschriftverfahren, um sicherzustellen, dass die Zahlung pünktlich eingeht. Bei Fragen zur Mietzahlung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wie melde ich einen Schaden an/in meiner Wohnung?
Schadensmeldungen können Sie einfach über unser Online-Portal einreichen. Alternativ können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Bitte geben Sie eine detaillierte Beschreibung des Problems sowie Ihre Kontaktdaten an, damit wir schnellstmöglich handeln können.
Welche Kosten sind mit der Hausverwaltung verbunden?
Unsere Gebühren richten sich nach den erbrachten Dienstleistungen. Wir bieten flexible Preismodelle an, die sowohl Pauschalpreise als auch leistungsbezogene Vergütungen umfassen. Jeder Leistungsumfang ist so individuell wie Ihre Immobilie. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, das Ihren spezifischen Anforderungen entspricht.
Was ist zu tun, wenn ich meinen Schlüssel verloren habe?
In den meisten Anlagen ist eine gesicherte Schließanlage verbaut. Benötigen Sie weitere Schlüssel oder Schließzylinder, können diese vom Eigentümer über die Hausverwaltung bestellt werden.
Wurde ein Schlüssel gestohlen oder verloren, melden Sie den Verlust unverzüglich bei Ihrem Vermieter und der Hausverwaltung. Bei Diebstahl empfehlen wir eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle.